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Häufige
Fragen

Haben Sie Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen oder zur Gönnerschaft der Air Zermatt? Auf dieser Seite finden Sie alles was Sie brauchen. Falls doch noch Unklarheit herrschen sollte, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 

1. Mitgliedschaft bei der Air Zermatt AG

Welche Vorteile habe ich als Mitglied bei der Air Zermatt AG?
Als Dank für die Solidarität und die Unterstützung übernimmt die Air Zermatt AG für ihre Mitglieder die Kosten für Ambulanz-, Helikopterkosten und Hilfeleistungen, sofern Krankenkassen, Unfallversicherungen oder andere leistungspflichtige Dritte nicht oder nur teilweise dafür aufkommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

Mein Freund hat Ende dieses Monats Geburtstag. Ist es möglich, ihm eine Mitgliedschaft für eine Rettungskarte zu verschenken?
Ja. Sie können sich telefonisch (+41 27 570 70 83) direkt bei uns melden oder Sie können uns die Angaben der zu beschenkenden Person mittels einer Online-Anmeldung zusenden. Die Unterlagen für die Eröffnung der Mitgliedschaft werden Ihnen zugestellt. Nach erfolgter Zahlung wird die Rettungskarte in Geschenkform Ihnen oder der zu beschenkenden Person direkt zugestellt.

2. Rettungskarte

Wie lange ist die Rettungskarte gültig?
Die Rettungskarte, sprich die Mitgliedschaft, tritt am Folgetag der Einzahlung in Kraft und endet bei Nichterneuerung nach Ablauf eines Jahres.

Wieso finde ich auf der Rettungskarte nirgends ein Verfalldatum?
Bei der zugestellten Rechnung handelt es sich um ein Erinnerungsschreiben zur Erneuerung der bereits bestehenden Mitgliedschaft für das kommende Kalenderjahr. Dieses Erinnerungsschreiben wird automatisch 2 Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Mitgliedschaft verschickt. Das Ablaufdatum der noch gültigen Rettungskarte ist auf dem Erinnerungsschreiben vermerkt und nach Ihrer Zahlung erneuert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr (365 Tage).

Muss ich die Rettungskarte dabei haben, um mich als Mitglied bei der Air Zermatt AG im Notfall ausweisen zu können?
Nein. Die Mitgliedschaft ist in unserem System hinterlegt und die Frage einer bestehenden Mitgliedschaft stellt sich erst im Nachhinein bei der Kostenregelung bzw. Schadenfallabrechnung. Deshalb brauchen bei einer Gönnerschaft als Familie nicht unbedingt alle Familienmitglieder eine eigene Karte.

3. Familienkarten

Welche Arten von Familienkarten gibt es?
Es gibt zwei Arten von Familienkarten: die Familienkarte (Eltern mit ihren Kindern bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres; sofern diese im gleichen Haushalt leben oder als Wochenendaufenthalter regelmässig in den gemeinsamen Haushalt zurückkehren) für CHF 80.- und eine Kleinfamilienkarte für allein erziehende Elternteile mit Kindern (ebenfalls bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres und in demselben Haushalt lebend) für CHF 45.-.

Wenn meine Kinder bereits 25 Jahre alt sind, sind diese noch unter meiner Familienkarte eingeschlossen?
Die in demselben Haushalt lebenden Kinder, welche 25 Jahre alt sind, benötigen eine eigenständige Mitgliedschaft (CHF 35.– für eine Einzelperson).

Wir haben keine Kinder mehr unter 25 Jahren. Was ist die beste Lösung für uns?
Wir bitten Sie, uns dies zu melden, da wir nicht wissen, ob keine Kinder mehr unter 25 Jahren in der Familie leben. Für Ehepaare ohne Kinder unter 25 Jahren beläuft sich der Mitgliedschaftsbeitrag auf CHF 70.- (2x Einzelperson). Bitte unbedingt den Vornamen und Namen sowie den Jahrgang Ihres Partners angeben. Falls Sie Nutztiere besitzen, benötigen Sie weiterhin die Familienkarte zu CHF 80.- inkl. Nutztiere.

Wir besitzen eine Familienkarte und nun sind meine Frau und ich in Trennung und die Kinder wohnen bei meiner Frau.
Was müssen wir unternehmen, damit die Mitgliedschaft für alle Familienmitglieder weiter bestehen bleibt?

Mit der Zahlung des Familienmitgliedschaftsbeitrages von CHF 80.- gilt die Mitgliedschaft nach wie vor für beide Elternteile mit Kindern bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres. Bei getrennten Wohnverhältnissen nehmen wir Ihre Adressanpassung und Aufteilung der Mitgliedschaft in 1x Einzelperson und 1x Kleinfamilie gerne entgegen, falls Sie dies wünschen.

4. Nutztiere / Landwirtschaft

Wieviel muss ich als alleinstehender Landwirt bezahlen, damit auch meine Nutztiere während der Alpsömmerung transportiert werden?
Eigentümer von Nutztieren müssen im Besitze einer Familienkarte von CHF 80.– sein (unabhängig ob mit Ehepartner/Partner oder nicht), damit die Nutztiere in der Mitgliedschaft eingeschlossen sind. Ein Transport von verunfallten oder toten Nutztieren kann mittels Helikopter (nur in Kombination mit anderen Flügen) bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle erfolgen, sofern der Eigentümer des Tieres über eine Familienkarte der Air Zermatt AG verfügt. Suchflüge sind ausgeschlossen. Transporte für Nutztiere nur im Raume Oberwallis. Die Bergung von Nutztieren ist begrenzt bis 30. September.

5. Allgemeine Fragen

Ist die Rettungskarte der Air Zermatt AG eine Versicherung?
Nein. Die Rettungskarte der Air Zermatt AG stellt keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes dar, sondern die Air Zermatt AG erbringt ihre Leistungen nur im Rahmen der vorhandenen Mittel (finanzieller, technischer und personeller Art). Dabei beurteilt die Air Zermatt AG die Einsätze nach medizinischen, sozialen und operationellen Kriterien.

Gemäss den geltenden Allg. Geschäftsbedingungen kommen nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in den Genuss aller Mitgliedschaftsvorteile. Wieso werden die Leistungen für Ausländer eingeschränkt?
Für Mitglieder, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Ausland haben, übernimmt die Air Zermatt AG die Hilfeleistungen nur innerhalb der Schweiz (ohne Ambulanz). Als Rettungsunternehmen ist die Air Zermatt AG in der Lage, nur einem definierten Personenkreis ihre begrenzten Mittel (finanzieller, technischer und personeller Art) zur Verfügung zu stellen. Dies im Unterschied zu einem Versicherer, der zu solchen Leistungen verpflichtet ist.

Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MWST exkl. Versandkosten.