Wo darf ich meine Drohne oder meinen Multikopter fliegen – und wo nicht.
Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Der Flyer und die entsprechende Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL geben Auskunft, welche Grundregeln es beim Betrieb von Drohnen und Multikoptern zu beachten gilt.
Wichtig zu wissen für alle Drohnen und Modellflugzeugpiloten
Der Betrieb von Drohnen und Modellluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0.5 und 30 kg ist untersagt, wenn sich diese näher als 5 Kilometer bei einem zivilen oder militärischen Flugplatz oder Helikopterflugfeld befinden. Die Bewilligungsinstanz für Flüge innerhalb dieser Zone ist der Flugplatzleiter. Für die Heliports in Gampel, Raron und Zermatt ist dies die Air Zermatt AG. Meldungen über geplante Drohnenflüge machen Sie bitte auf der jeweiligen Einsatzleitung von Zermatt und Raron.
Zermatt: +41 27 570 70 00 / zermatt@air-zermatt.ch
Raron / Gampel: +41 27 570 70 70 / raron@air-zermatt.ch