Tragbare elektronische Geräte mit Lithium Batterien für den persönlichen Gebrauch:
z.B. Laptop, Smartphone, Tablets, elektr. Toilettenartikel, Spielsachen und Andere
Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck (nicht empfohlen)
Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch sind:
- Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
- elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.),
- elektrisches Kinderspielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner,
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik.
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone,
- Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die kein Lithium enthalten für den persönlichen Gebrauch:
z.B. elektronische Toilettenartikel oder Spielsachen
Erlaubt als oder im aufgegebenen Gepäck (nicht empfohlen)
Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die kein Lithium enthalten (z.B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid) für den persönlichen Gebrauch sind:
- elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.),
- elektrisches Kinderspielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner,
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik.
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbedingungen bei auslaufsicheren Nassbatterien:
- Leistungsbeschränkung: max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
- Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".