Gebirgslandeplatz
LSYT Testa Grigia
PPR required
Der Gebirgslandeplatz LSYT Testa Grigia ist aufgrund der Pistenführung sowie dem angrenzenden Public-Viewing begrenzt (siehe Air Crew Guide, Kapitel 7.0 und 7.1 Official mountain landing site LSYT). Es verbleiben im Bereich des Gebirgslandeplatzes GLP Testa Grigia Helikopterlandestellen für den öffentlichen Betrieb.
Während den Rennwochenenden wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eine Danger Area publiziert. Zusätzlich zur Danger Area ist, zur sicheren und besseren Verkehrssteuerung für den Bereich des GLP, eine Prior Permission Required (PPR)-Regelung nötig. Die Air Zermatt koordiniert diese PPR während der Dauer der Veranstaltung für alle Anfragen. Für die durchgeführten Flugoperationen sind die ausführenden Unternehmen/Operators in den vorgegebenen GLP-Rahmenbedingungen selbst verantwortlich.
Note: Um eine reibungslose Anreise sowie Rückkehr garantieren zu können, weist die Air Zermatt die von der Air Zermatt transportierten Passagiere darauf hin, dass nur Personen befördert werden, welche eine komplette Skiausrüstung bei sich tragen. Da die Flugzeiten stark vom Wetter abhängig sind, müssen die Besuchenden auf eine Rückkehr per Skis oder Snowboard über die Piste ausweichen können.
Pilotinnen und Piloten haben während des Matterhorn Cervino Speed Openings die Möglichkeit, während eines von ihnen gebuchten und zugeteilten Slots auf der Testa Grigia zu zwischenlanden und diesen für kommerzielle Zwecke, sprich für Personentransport, in Gebrauch zu nehmen. Bewilligungen werden strickt nach sachlichen Gründen und entsprechend der verfügbaren Kapazität erteilt.
Die im ACG aufgeführten Landeplätze «Testa Zollhaus», «Testa 1 Tal» und «Cross Border Helipad» sind für den öffentlichen Flugverkehr nicht zugänglich!



